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Julia & Frank
Hochzeitsfotografie

Julia Glembotzki
Hüblerplatz 2
01309 Dresden

Steuernummer: DE290826734

hochzeit(at)juliaundfrank(punkt)de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Fotografien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftrag-nehmer überträgt, nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars, ausschließlich das private Nutzungsrecht der Fotografien an die Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

2.Der Auftragnehmer wird den Auftraggebern
 die Fotos auf DVD, 2 Wochen nach dem Hochzeitstag,
 ggf. Gestaltung des Buches – ca. 4 Wochen nach Druckfreigabe
 – jeweils ca. 5 Werktage nach Druckfreigabe zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber vorgelegt werden.

3.Als Zahlungsziel wird vereinbart, dass 40% bei Abschluss der Vereinbarung, per Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers einzuzahlen sind. Erst bei Zahlungseingang gilt der Auftrag als gebucht. Das übrige Honorar vom Auftrag sind 7 Tage nach der Hochzeit fällig. Eine Abschlussrechnung wird von dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Bei Präsentationsprodukten (z.B. Hochzeitsalben), ist eine Anzahlung von 50% für die Layoutkosten zu entrichten und die zweite Hälfte bevor das Buch in den Druck bzw. zur Buchbinderei geht. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Rechnungsnummer und Ihren Hochzeitstag an.

4.Bei Widerruf der Vereinbarung seitens des Auftraggebers werden dem Auftraggeber Stornokosten wie folgt in Rechnung gestellt: Stornokosten länger als acht Wochen vor dem Termin: 30% des unter Punkt 2 vereinbarten Honorars. Stornokosten weniger als acht Wochen vor dem gebuchten Termin: 55% des unter Punkt 2 vereinbarten Honorars. Stornokosten weniger als vier Wochen vor dem gebuchten Termin: 75% des unter Punkt 2 vereinbarten Honorars. Wird der Termin der Hochzeit auf Grund von Krankheit verschoben dann wird nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer ein Ausweichtermin vereinbart und die Stornogebühren fallen nicht an.

Falls es dem Auftragnehmer nicht möglich ist, den Leistungsumfang des vorliegenden Vertrages zu erfüllen, und falls der Auftragnehmer keinen geeigneten Ersatz zur Verfügung stellen kann werden alle bisherigen Zahlungen vollständig zurückerstattet. Gemäß diesem Vertrag übernimmt der Auftragnehmer keine weitere Haftung. Julia Glembotzki kann nicht für eventuelle Mehrkosten haftbar gemacht werden, falls sie den Vertrag gemäß den oben stehenden Bedingungen nicht erfüllen kann. Diese Haftungsgrenze tritt ebenfalls in Kraft, falls Negative oder Digitalbilder verloren gehen oder aufgrund von Fehlfunktionen der Kamera / der Speicherkarte, fehlerhafte Entwicklung, Verlust der Post (o.ä. Kuriere), oder anderweitiger Verlust oder Beschädigung der Bilder, ohne Fehler seitens des Auftragnehmers.

5.Der Auftragnehmer, wird den erteilten Auftrag persönlich und sorgfältig ausführen. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Auftragnehmers ausdrücklich an. Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten fotografischen Mittel. Der Auftragnehmer kann nachfolgende Aufträge, wie zum Beispiel Fotoalben oder Fotoabzüge – ganz oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen.

6.Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Hinweis: Fotopapiergrößen sind in Zoll festgelegt, die gängigen metrischen Angaben wie „13 × 18 cm“ sind daher nur ungefähre Maße – Differenzen sind kein Mangel.

7.Bei Freigabe der Hochzeitsbilder, ist der Auftragnehmer berechtigt, entstandene Aufnahmen zum Zweck der Bewerbung eigener Arbeiten öffentlichkeitswirksam zu verwenden. Daher schließen alle Preise der jeweils aktuellen Preisliste die Einräumung der Veröffentlichungsrechte ein, sowie einen daraus resultierenden bereits eingerechneten Nachlass in Höhe von 250,00 Euro. Sollte ein Brautpaar keine Zustimmung erteilen oder später widerrufen, sind diese 250,00 Euro zu zahlen.

8.Der Auftragnehmer garantiert keine spezifischen Momentaufnahmen. Die Auftraggeber können eine Liste erstellen, die nach Möglichkeit umgesetzt werden. Der Auftragnehmer garantiert nicht, dass diese Aufnahmen ausgeführt werden können. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotoarbeiten gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

9.Der Auftragnehmer archiviert die Bilddaten für maximal zwei Jahre. Nur in dieser Zeit kann der Auftraggeber einen Datenträger gegen eine Gebühr von 10,00 Euro nachbestellen. Falls die Bilddaten in dem Archiv des Auftragnehmers vorzeitig durch Defekte oder höhere Gewalt unlesbar sind, ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Die Rohdaten verbleiben beim Auftragnehmer.

10.Der Auftragnehmer fotografiert exklusiv. Mit diesem Vertrag bestätigen die Auftraggeber, dass keine weiteren professionellen oder Amateur Fotografen vorgesehen sind. Hochzeitsgäste des Auftraggebers haben das Recht Fotos zu machen solange sie den Auftragnehmer bei der Arbeit nicht stören. Falls ein Videograf bei der Hochzeit anwesend sein wird, muss der Auftragnehmer darüber informiert werden.

11.Vor der Produktion von Druckarbeiten erhält der Auftraggeber eine Auftragsfreigabe oder das „Gut zum Druck“ zur Überprüfung der Daten. Für die Richtigkeit der Daten (Rechtschreibung, Format, Layout etc.) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für Fehler die nach der Druckfreigabe entdeckt werden, ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Alle Vergütungen werden fällig. Zusätzlich entstanden Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

12.Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, je Exemplar für jede Vertragspartei. Nach der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages verlieren alle vorherigen mündlichen Absprachen ihre Gültigkeit.